Beauftragt der Kunde Bildleistungen für Immobilien oder Unterkünfte, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen (Stand 30. Oktober 2026):
19.1 Geltung und Leistungen
19.1.1. Beauftragt der Kunde Bildleistungen für Immobilien oder Unterkünfte (Bildoptimierung, virtuelles Home Staging, Renovierungsvorschau, möblierte 360-Panoramen und Rundgänge, Walkthrough-Clips), gelten ergänzend die Regelungen dieses § 19. Bei Widersprüchen gehen sie den übrigen Bestimmungen vor.
19.1.2. Die Bilder entstehen mit KI-Werkzeugen und werden von PanoArt360 ausgewählt, geprüft, korrigiert und gekennzeichnet. Geschuldet ist das in der Auftragsbestätigung beschriebene Ergebnis, nicht ein bestimmtes Verfahren. Ein wirtschaftlicher Erfolg (Verkauf, Vermietung, Buchungen) wird nicht geschuldet.
19.1.3. PanoArt360 entfernt keine Mängel aus Fotos (Risse, Flecken, Schimmel, Schäden) und zeigt keine Räume, die es nicht gibt. Funktioniert ein Foto nur, wenn ein Mangel verschwindet, teilt PanoArt360 das mit und schlägt eine andere Perspektive vor.
19.1.4. Das kostenlose erste Foto (Probebild) ist unverbindlich, begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf weitere kostenlose Leistungen und ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt, solange kein Auftrag erteilt wurde.
19.2 Lieferumfang und Lieferung
19.2.1. Zum Lieferumfang eines Staging-Auftrags gehören die gekennzeichneten Bilder, die unveränderten Originalfotos, je gestagtem Bild eine Differenzkarte (19.3), eine Nachweisseite je Objekt als Dateiordner und ein Lieferschein, der nennt, was im jeweiligen Markt sichtbar bleiben muss. Die Liefergröße entspricht mindestens der Größe des Originalfotos, höchstens 4.096 Pixel an der langen Kante.
19.2.2. Pakete und Einzelbilder werden vor der Lieferung bezahlt, per Zahlungslink oder nach Vereinbarung per Rechnung; abweichend von § 6.1 beginnt die Lieferfrist mit Zahlungseingang. Exposé- und Airbnb-Pakete werden innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang geliefert, Rundgänge und Clips innerhalb von drei Werktagen; Fristen laufen an Werktagen nach mitteleuropäischer Zeit. Eillieferung ist gegen den in der Preisliste genannten Aufschlag möglich.
19.2.3. Die Lieferung erfolgt als Download-Link, der mindestens 30 Tage abrufbar bleibt. Der Kunde sichert die Dateien in dieser Zeit selbst. Ein Bild, das die Prüfung nach 19.3 nicht besteht, wird neu erstellt; die übrigen Bilder werden fristgerecht geliefert.
19.2.4. Jeder Auftrag enthält eine Korrekturrunde: Änderungswünsche zu den gelieferten Bildern, die der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung in Textform mitteilt, setzt PanoArt360 innerhalb von 24 Stunden an Werktagen um. Ein weiterer Stil für dieselben Räume und weitere Korrekturrunden werden nach Preisliste berechnet. Für die Abnahme gilt § 8.
19.2.5. Beim Einrichtungs-Paket liefert PanoArt360 zu jedem eingerichteten Raum eine Einkaufsliste mit Produkten, Preisen, Artikelnummern und Links zu Händlern. Die Liste ist eine unverbindliche Empfehlung: Preise, Verfügbarkeit und Lieferung richten sich nach dem jeweiligen Händler, mit dem der Kunde den Kaufvertrag allein schließt. PanoArt360 verkauft keine Möbel, steht nicht für Angaben der Händler ein und kann für Links eine Vergütung erhalten; solche Links sind in der Liste als Werbelinks gekennzeichnet. Produkte im Bild können in Farbe, Muster und Proportion vom Original abweichen; die Liste nennt, welche Teile im Bild nur ähnlich dargestellt sind. Bilder des Einrichtungs-Pakets sind Einrichtungsvorschauen im Sinne von 19.5.2.
19.3 Strukturnachweis
19.3.1. Jedes virtuell möblierte Bild wird vor der Lieferung gegen das Originalfoto gemessen. Beide Bilder werden in Graustufen bei gleicher Arbeitsbreite verglichen; ein Bildpunkt gilt als verändert, wenn er um mehr als einen festen Schwellwert abweicht. Das Ergebnis ist die Differenzkarte: Veränderte Bildpunkte werden rot markiert, für festgelegte Zonen (Decke und obere Wandhälfte, Fensterbereich) wird der Anteil veränderter Bildpunkte in Prozent angegeben.
19.3.2. Möbel, Dekoration und ihre Schatten dürfen verändert sein; die Raumstruktur (Wände, Decke, Fenster, Türen, Böden, fest verbaute Einrichtung) soll unverändert bleiben. Überschreitet eine Zone den im Lieferschein genannten Schwellwert, wird das Bild nicht geliefert, sondern neu erstellt.
19.3.3. Die Differenzkarte dokumentiert das Messverfahren von PanoArt360. Sie ist kein Sachverständigengutachten und ersetzt nicht die Prüfung des Kunden, ob ein Bild den Regeln seines Portals oder Marktes entspricht. Die Prozentwerte sind Messwerte dieses Verfahrens und keine Aussage über Entscheidungen von Portalen. Bei der Renovierungsvorschau sind veränderte Oberflächen gewollt und werden als solche gekennzeichnet.
19.4 Portal-Garantie
19.4.1. Beanstandet ein Immobilienportal, ein Multiple Listing Service (MLS), eine Buchungsplattform (zum Beispiel Airbnb, Booking, Vrbo) oder eine vergleichbare Plattform ein von PanoArt360 geliefertes und mit Strukturnachweis versehenes Bild wegen der KI-Bearbeitung, bessert PanoArt360 das Bild kostenlos nach oder erstattet auf Wunsch des Kunden den für dieses Bild gezahlten Preis.
19.4.2. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb von 24 Stunden an Werktagen nach Eingang der Beanstandung. Die Erstattung je Auftrag ist auf den für diesen Auftrag gezahlten Betrag begrenzt.
19.4.3. Voraussetzungen: Der Kunde leitet die Beanstandung der Plattform in Textform innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an PanoArt360 weiter; der Hinweis im Bild und in den Metadaten wurde nicht entfernt oder verdeckt; das unveränderte Original wurde, soweit der Lieferschein das verlangt, neben dem Bild veröffentlicht; das Bild wurde nicht über die gelieferte Fassung hinaus bearbeitet.
19.4.4. Die Garantie gilt zwölf Monate ab Lieferung. Sie umfasst keine Beanstandungen, die sich auf den Inhalt des Originalfotos, auf Angaben des Kunden im Inserat oder auf Bilder beziehen, die der Kunde entgegen dem Lieferschein verwendet hat (zum Beispiel eine Einrichtungsvorschau mit dem Hinweis „nicht fürs Inserat“ als Zustandsfoto).
19.4.5. Die Portal-Garantie ist eine freiwillige Zusage von PanoArt360. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche wegen einer Beanstandung, insbesondere Ersatz entgangener Einnahmen, richten sich nach § 12.
19.5 Kennzeichnung und Veröffentlichung
19.5.1. Jedes virtuell möblierte oder digital veränderte Bild trägt einen sichtbaren Hinweis im Bild und einen Hinweis in den Metadaten (zum Beispiel „Virtuell möbliert (KI-Einrichtungsvorschlag). Originalfoto liegt bei.“ oder die englische Fassung für den US-Markt). Reine Bildoptimierung ohne Änderung des Rauminhalts wird nicht gekennzeichnet.
19.5.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Hinweis bei der Veröffentlichung nicht zu entfernen, zu beschneiden oder zu verdecken, das Original nach Maßgabe des Lieferscheins mit zu veröffentlichen und Vorschauen, die als „nicht fürs Inserat“ gekennzeichnet sind, nicht als Zustandsfotos einer Unterkunft zu verwenden.
19.5.3. Für die Einhaltung der Regeln seines Zielmarktes (unter anderem Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50; § 5 UWG; MLS-Regeln; kalifornisches Recht zu virtuell gestagten Bildern; Richtlinien der Buchungsplattformen) ist der Kunde verantwortlich. PanoArt360 unterstützt mit dem Hinweis, dem Original, der Differenzkarte und dem Lieferschein; eine Rechtsberatung ist das nicht (§ 2.3, § 13).
19.5.4. Der Kunde versichert, dass er die gelieferten Fotos verwenden und bearbeiten lassen darf, und stellt PanoArt360 von Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlenden Rechten an diesen Fotos beruhen (§ 10.2, § 10.3).
19.6 Nutzungsrechte und Referenzen
19.6.1. Abweichend von § 10.1 erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Bilder für die Vermarktung des jeweiligen Objekts zu nutzen: in Exposés, auf Portalen, Buchungsplattformen, der eigenen Website, in sozialen Medien, in Druckerzeugnissen und in Präsentationen, auch durch Weitergabe an den Eigentümer des Objekts und an Portale. Nicht gestattet sind der Verkauf oder die Lizenzierung der Bilder an Dritte außerhalb der Objektvermarktung, die Nutzung für andere Objekte und die Entfernung der Kennzeichnung.
19.6.2. Abweichend von § 10.4 zeigt PanoArt360 gelieferte Bilder und Vorher/Nachher-Paare nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden als Referenz. Ohne Zustimmung werden nur eigene Musterobjekte gezeigt.
19.7 Speicherung und Löschung
19.7.1. Zur Erstellung der Bilder werden die Fotos an KI-Dienstleister übermittelt, deren Server auch außerhalb der Europäischen Union stehen können. Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher, dass die Fotos keine Personen zeigen, deren Einwilligung dafür nötig wäre, oder holt sie ein.
19.7.2. Originalfotos, Arbeitsdateien und Lieferordner werden 90 Tage nach Lieferung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder eine laufende Garantie- oder Gewährleistungssache entgegensteht; für die Portal-Garantie werden Differenzkarte, Lieferschein und gelieferte Bilder bis zu ihrem Ablauf aufbewahrt. Eine frühere Löschung erfolgt auf Wunsch des Kunden.
19.8 Abonnements
19.8.1. Abonnements (Makler-, Team- und Agentur-Abo) werden monatlich im Voraus abgerechnet, haben abweichend von § 9.1 eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich danach jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Monats in Textform gekündigt werden. Nicht genutzte Pakete verfallen am Monatsende; ein Paket je Monat kann in den Folgemonat übertragen werden, soweit das Abonnement das vorsieht.
19.8.2. Preisänderungen für Abonnements kündigt PanoArt360 mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an; der Kunde kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 9.4 bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde die Kennzeichnung nach 19.5 trotz Abmahnung weiter entfernt.